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   BSG, 17.05.2001 - B 6 KA 8/00 R   

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https://dejure.org/2001,10891
BSG, 17.05.2001 - B 6 KA 8/00 R (https://dejure.org/2001,10891)
BSG, Entscheidung vom 17.05.2001 - B 6 KA 8/00 R (https://dejure.org/2001,10891)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - B 6 KA 8/00 R (https://dejure.org/2001,10891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MedR 2003, 242
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 6 KA 8/00 R
    Ihm ist deshalb nach § 95 Abs. 6 SGB V die Zulassung zu entziehen (vgl BSGE 73, 234, 237 [BSG 24.11.1993 - 6 RKa 70/91] = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12/13).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 6 KA 8/00 R
    Mit einem Arzt, der auf diese Weise die Angewiesenheit der Patienten auf seine Behandlung zu seinem persönlichen Vorteil ausnutzt und ein Versorgungssystem delegitimiert, das die Versicherten und die Arbeitgeber mit ihren Beiträgen finanzieren und von dem die Leistungserbringer profitieren (vgl Beschluß des BVerfG vom 20. März 2001 1 BvR 491/96 ...), müssen die Krankenkassen nicht mehr zusammenarbeiten.
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R

    Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen

    Auszug aus BSG, 17.05.2001 - B 6 KA 8/00 R
    Dieses Gebot ist, wie der Senat in mehreren Urteilen vom 14. März 2001 (ua B 6 KA 36/00 R) dargelegt hat, für den einzelnen Vertragsarzt verbindlich.
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Wie schon der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG in seinem Beschluss vom 17. Mai 2001 - B 6 KA 8/00 R (MedR 2003, 242) im Anschluss an andere Judikatur dieses Senats ausgeführt hat, ist die Erhebung von (homöopathischen) Erst- und Folgeanamnesen regelmäßig im Rahmen des EBM-Ä abrechnungsfähig.

    Der 6. Senat des BSG ist damit dem Einwand der seinerzeit klagenden Homöopathin nach einer unzureichenden Honorierung homöopathischer Anamnesen nicht gefolgt und hat insbesondere aus einer geltend gemachten missbräuchlichen Ausübung der Bewertungskompetenz des Bewertungsausschusses (§ 87 Abs. 2 SGB V) nichts zu Gunsten der Ärztin abgeleitet (vgl erneut BSG MedR 2003, 242).

    Dieses Vorgehen lässt außer Ansatz, dass zur Klärung der Frage der angemessenen Vergütung bestimmter ärztlicher Leistungen (vgl § 72 Abs. 2 SGB V) Verfahren vorgesehen sind, von denen auch im Bereich der besonderen Therapierichtungen nicht abgewichen werden darf; so hat der 6. Senat in seinem Beschluss vom 17. Mai 2001 (aaO) zB auf die Möglichkeit der Erhebung einer Feststellungsklage nach § 55 SGG hingewiesen.

  • LSG Bayern, 19.03.2003 - L 12 KA 84/02
    Mit einem Arzt, der auf diese Weise die Angewiesenheit der Patienten auf seine Behandlung zu seinem persönlichen Vorteil ausnutze, und ein Versorgungssystem als nicht legitim betrachte, das die Versicherten und die Arbeitgeber mit ihren Beiträgen finanzieren würden und von dem die Leistungserbringer profitieren würden, müssten die Krankenkassen nicht mehr zusammenarbeiten (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Mai 2001, Az.: B 6 KA 8/00 R).

    Der Beklagte geht zunächst zwar zu Recht davon aus, dass eine gröbliche Pflichtverletzung im Sinne des § 95 Abs. 6 SGB V auch darin liegen kann, dass ein Vertragsarzt durch sein Verhalten das notwendige Vertrauensverhältnis gegenüber den Organen der Kassenärztlichen Selbstverwaltung so grob gestört hat, dass diesen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arzt nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 1984, Az.: 6 RKa 430/83; vgl. auch Beschluss vom 17. Mai 2001, Az.: B 6 KA 8/00 R).

  • BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
    Für die zweite Abweichungsrüge - betreffend die Notwendigkeit vorheriger Belehrung - wird zwar ein neueres Urteil herangezogen (Beschwerdebegründung S 3 mit Bezugnahme auf BSG MedR 2003, 242 f).
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 54/03 B

    Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes bei Plichtverletzungen

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass wiederholt unkorrektes Abrechnungsverhalten im Regelfall die Annahme einer gröblichen Pflichtverletzung rechtfertigt und dazu führt, dass den kassen- bzw vertragsärztlichen Institutionen eine Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt grundsätzlich nicht mehr zugemutet werden kann (siehe zB Urteile vom 25. Oktober 1989 - 6 RKa 28/88 - BSGE 66, 6, 8 = SozR 2200 § 368a Nr. 24 S 82, und vom 24. November 1993 - 6 RKa 70/91 - BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12 f; speziell im Zusammenhang mit Unwirtschaftlichkeit siehe BSG ebenda S 242 f bzw S 18; zu unzulässiger Privatliquidation vgl Beschluss vom 17. Mai 2001 - B 6 KA 8/00 R -, MedR 2003, 242, 243 [BSG 17.05.2001 - B 6 KA 8/00]).
  • SG Marburg, 07.05.2008 - S 12 KA 349/07

    Vertragsarzt - Verhängung einer Disziplinarbuße wegen mehreren

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verstößt ein Arzt, der vom Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen Zuzahlungen fordert, gegen vertragsärztliche Pflichten (vgl. BSG, Urt. v. 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R - SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 = MedR 2002, 42 = SGb 2003, 37 = USK 2001-125; BSG, Beschl. v. 14.03.2001 - B 6 KA 76/00 B - juris; BSG, Beschl. v. 14.03.2001 - B 6 KA 77/00 B - juris; s. a. BSG, Beschl. v. 17.05.2001 - B 6 KA 8/00 B - juris = MedR 2003, 242; BSG, Urt. v. 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R - BSGE 88, 20 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 = NJW 2002, 238).
  • LSG Hamburg, 07.04.2004 - L 2 KA 12/01

    Erhöhung des vertragsärztlichen Honorars; Erweiterung des Praxisbudgets und

    Zwar hat das BSG im Beschluss vom 17. Mai 2001 (B 6 KA 8/00 R, MedR 2003, 242) im Falle einer Ärztin mit der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" ausgeführt, dass einem Arzt, der mit der Konkretisierung der für die vertragsärztliche Tätigkeit allgemein geltenden rechtlichen Maßstäbe durch die für ihn zuständigen Körperschaften bzw. Institutionen im Einzelfall nicht einverstanden ist, zuzumuten sei, sich um eine Klärung gegebenenfalls unter Einschaltung der Sozialgerichte zu bemühen, wofür die Feststellungsklage nach § 55 SGG ein geeigneter Weg sein könne.
  • SG Marburg, 29.11.2006 - S 12 KA 656/06

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Verlangen einer Zuzahlung stellt

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verstößt ein Arzt, der vom Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen Zuzahlungen fordert, gegen vertragsärztliche Pflichten (vgl. BSG, Urt. v. 14.03.2001 -B 6 KA 36/00 R - SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 = MedR 2002, 42 = SGb 2003, 37 = USK 2001-125; BSG, Beschl. v. 14.03.2001 -B 6 KA 76/00 B - juris; BSG, Beschl. v. 14.03.2001 -B 6 KA 77/00 B - juris; s. a. BSG, Beschl. v. 17.05.2001 -B 6 KA 8/00 B -juris = MedR 2003, 242; BSG, Urt. v. 14.03.2001 -B 6 KA 54/00 R -BSGE 88, 20 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 = NJW 2002, 238).
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